Blühfläche
Was?
Bereits 2019 haben wir diesen über 25.000 m² großen Teil des Ackers aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen und ihn mit einem autochthonen (regionalen) Saatgut in eine Blühfläche verwandelt, welche einen natürlichen Lebensraum für viele Arten darstellen soll.
Die Blühfläche liegt unmittelbar neben unserer ca. 25.000m² großen Fläche für Ackerwildkräuter.
Auf beiden Flächen verzichten wir selbstverständlich auf die Ausbringung von mineralischen Düngern und Pflanzenschutzmitteln.
Warum?
Zuletzt hat das Volksbegehren "Rettet die Bienen" viele Menschen dazu aufgerufen, für die Natur tätig zu werden. Die zahlreichen Stimmen haben gezeigt, dass wir uns für eine nachhaltige Lebensweise und den Schutz der Arten einsetzen.
Wir möchten Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, sich aktiv regional an der Durchsetzung dieses Mottos zu beteiligen.
Wo?
Die Fläche befindet sich im Münchner Umland - in der Nähe von Unterbrunn bei Gauting
(einen exakten Lageplan der Fläche finden Sie hier).
Wie?
Ihre Patenschaft ermöglicht die Durchführung dieses Projektes. Die Brache bedeutet zugleich einen Ausfall des Ernteertrags für die sonst bewirtschaftete Fläche. Somit hängt die tatsächliche Größe der Gesamtfläche von der Nachfrage der Patenschaften ab.
offizielle Sache?
Selbstverständlich bieten wir unsere Patenschaften nur in Absprache mit dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und dem Bayerischen Bauernverband an.
Letzterer hat uns freundlicherweise in seiner Karte speziell für Blütenpatenschaften aufgenommen.
Für wen starten wir dieses Projekt?
Unsere Blühfläche besitzt eine wichtige Nahrungs- und Habitatfunktion für zahlreiche Insekten, Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer und fördert besonders auch stark spezialisierte Insektenarten.
Außerdem bietet sie zahlreichen Vogelarten gute Nahrungsquellen - sowohl samen- als auch insektenfressenden.
Auch Wildtiere wie z.B. Rehe nutzen die Blühfläche als Rückzugsort.
Sie ermöglicht damit eine Diversifizierung von Lebensräumen, die in der freien Flur nur noch selten zu finden ist.
Warum zwei unterschiedliche Patenschaften?
Unsere Blühpatenschaft mit regionalem Saatgut bietet Nektar und Pollen für eine Reihe von Insekten, damit auch eine Nahrungsquelle für Vögel und einen Lebensraum für Wildtiere. Allerdings gibt es Insektenarten, welche auf bestimmte Pflanzen spezialisiert sind, die in der standörtlich angepassten Ackerbegleitflora vorkommen.
Diese ist allerdings nur in einem mit Getreide bewirtschafteten Acker, der jährlich umgebrochen wird möglich. Deswegen bieten wir in Kooperation mit dem BUND Naturschutz Kreisgruppe Starnberg ein ganz spezielles Projekt zur Förderung seltener, zumindest regional in ihrem Bestand bedrohter Ackerwildkräuter an.
Somit haben wir zwei, sich ergänzende Projekte zu denen wir noch Paten suchen.
Wie kommt die Höhe des Patenschaftsbeitrages zustande?
Um eine möglichst große und damit effektiv nachhaltige Fläche in unser Projekt einbeziehen zu können, müssen wir viele Menschen erst einmal erreichen.
So haben wir schon laufende Kosten vor einer einzigen Patenschaft in Form von
Homepage (mind. 250€ / Jahr), Werbung und Flyer
Finden sich dann Paten für unser Projekt und wir können die geplante Blühfläche umsetzen, gilt es zunächst
- den Boden aufzulockern (ca. 1h/ha + Vor- und Nachbereitung+ Verschleiß + Treibstoff + ...),
- das gekaufte Saatgut auszubringen (1,5 h / Hektar + Vor- und Nachbereitung+ Verschleiß + Treibstoff + ...)
- Die Patenschaften zu bearbeiten (je Pate ca. 2 h / Jahr reine Organisations-Arbeitszeit: Beantworten der Anfragen, Verträge und Zertifikate / Honig zur Post bringen, Buchhaltung, Tafeln beschriften & anbringen)
- Auslagen für die Paten (Porto + Verpackung von Zertifikaten & Honig, Tafeln am Feldrand)
- Pflege der Blühfläche mind. 5 h/Hektar / Jahr + Verschleiß + Treibstoff + ... (Naturschutzgerechtes Ausschneiden am Ende des Jahres, Nachsäen bei schlechter Entwicklung
- Ertragseinbußung durch Nicht-wirtschaftlicher-Nutzung dieser Ackerfläche
... und darüber hinaus kann es viele unvorhersehbaren Komplikationen geben...
2,5 Hektar Blühfläche?
Um einen bedarfsgerechten Lebensraum für viele Arten gewährleisten zu können, sollte die Blühfläche unserer Meinung nach mindestens 2 Hektar groß sein.
Für Insekten sind Größe und Form einer Blühflächen nicht entscheidend. Für Vögel und Kleinsäuger allerdings spielt sie eine lebenswichtige Rolle. Denn je kleiner die Fläche, desto überschaubarer ist sie auch für die natürlichen Feinde.
Uns steht für das Projekt eine ca. 5,4 Hektar große Fläche zur Verfügung.
In Rücksprache mit dem BUND Naturschutz haben wir beschlossen, insgesamt 2,5 Hektar Blüh- und 2,5 Hektar Ackerwildkrautfläche (entspricht je 25.000 m²) auf unser Risiko für das Projekt anzusäen und hoffen nun auf Ihre Unterstützung!
Selbstverständlich sind nach oben hin keine Grenzen gesetzt, bei genügend Nachfrage verwandeln wir auch die gesamten 8,8 Hektar des Ackers im nächsten Jahr in eine Blüh- und Ackerwildkrautfläche.
Foto: Luftaufnahme, Anteil der Blühfläche in rot
Welches Saatgut verwenden wir?
In Rücksprache mit dem BUND Naturschutz und dessen Experten haben wir uns für folgendes Regio-Saatgut entschieden: Saaten Zeller, UG 16, Feldrain und Saum.
Hierbei handelt es sich um ein autochthones Saatgut. Es beinhaltet ausschließlich regionale Pflanzen, die hier bei uns im Landkreis auch wirklich heimisch sind.
Auf die Beimischung von fremdländische Zierblumen und Kulturpflanzen (z.B. Sonnenblumen) haben wir bewusst verzichtet. Diese würden zwar aus ästhetischer Sicht ein schönes Bild mit schnell wachsenden, bunten Flächen abgeben, jedoch die ökologische Funktion wäre gehemmt.
Staatliche Förderung?
Nein! Für diese Blühfläche erhalten wir keine Förderung über das Kulturlandschafts-programm (KULAP).
Mit den Subventionen lassen sich zwar kleinere Blühstreifen ohne enormen Ertragsausfall ausgleichen, jedoch bei einer so großen und damit erst effektiven Fläche wäre der finanzielle Schaden für unsere kleine Landwirtschaft dadurch zu hoch.
Die staatliche Förderung würde selbst die Kosten des sehr teuren Saatgutes nicht decken. Für die Aufnahme einer Fläche in das KULAP-Programm reicht schon ein sehr viel günstigeres, aber weniger effektives Saatgut aus.
Lediglich die Ausgleichszulage und Direktzahlung werden weiterhin beantragt, da diese ansonsten für die Zeit nach dem Projekt für diese Fläche neu gekauft werden müssten.
Häufige Fragen und Antworten
(Quelle LBV)
Auf uns zutreffendes kursiv
[Kommentare von uns in Klammern]
Wo fördert die Anlage von Blühflächen die Artenvielfalt und wo schadet sie eher?
Nicht überall ist die Anlage von Blühflächen erwünscht – was gut gemeint ist, muss nicht immer gut und zugunsten der Artenvielfalt wirken: Vor der Anlage einer Blühfläche muss immer der Ausgangszustand der dafür ins Auge gefassten Fläche geprüft und berücksichtigt werden:
- Unproblematisch und willkommen sind solche Streifen im reinen Ackerland – dort tragen sie tatsächlich zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
- Problematisch und oft sogar absolut kontraproduktiv ist es dagegen, wenn bestehende, gewachsene Vegetation umgebrochen wird, um dann an ihrer Stelle Blühflächen oder -streifen einzusäen. Damit helfen wir der Natur nicht, ganz im Gegenteil – wir zerstören so vorhandene wertvolle Biotopstrukturen. Wertvoll für Insekten und andere Artengruppen sind dabei nicht zwangsweise nur besonders bunte und blütenreiche Strukturen.
Auch z.B. die weniger „bunten“ die Sandmagerrasenbestände entlang der mittelfränkischen Staatsstraßen oder sogenanntes Unland wie Brennesselfluren, Seggenbestände oder Hochstaudenfluren sind naturschutzfachlich äußerst hochwertig und wichtig – es wäre es fatal, wenn sie umgebrochen werden würden, um anschließend eine (meist gebietsfremde) Samenmischung auszubringen!
Zum Schutz der Biodiversität trägt dort ein gutes Pflegemanagement viel mehr bei (spätes Mähen, damit die Pflanzen aussamen können, Abräumen des Mähguts zur Ausmagerung oder der Verzicht auf Mulchen). - Problematisch sind solche Streifen auch entlang von Gewässern: Zum Schutz der Artenvielfalt und, um den Nährstoffeintrag in die Gewässer zu reduzieren, brauchen wir Gewässerrandstreifen ohne ackerbauliche Nutzung. Von Landwirten gezielt angelegte Blühflächen oder streifen bleiben aber per Definition Ackerland und werden regelmäßig umgebrochen – im Gewässerrandstreifen schaden sie also mehr, als sie nutzen.
[die von uns geplante Blühfläche wird auf reiner Ackerfläche entstehen und befindet sich nicht in der Nähe von Gewässer]
Wie groß sollte eine Blühfläche mindestens sein?
Für Insekten sind Größe und Form einer Grünbrache oder angesäter Blühflächen oder -streifen nicht entscheidend. Aber solche zeitweilig aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommenen Bereiche werden auch von anderen Artengruppen besiedelt – z.B. von Vögeln oder Kleinsäugern. Das wissen auch deren natürliche Feinde: Sie patrouillieren auf der Suche nach Beute auch Blühflächen oder -streifen gezielt ab.
Je schmaler oder kleiner solche Flächen sind, desto größer ist daher auch die Gefahr, dass Tiere, die sich in solche Rückzugsräume in einer ausgeräumten Agrarlandschaft zurückziehen, dann dort z.B. Fuchs oder Marder zum Opfer fallen. Ein Blühstreifen sollte daher möglichst nicht schmäler sein als 3 m (besser breiter), und flächenhaften Grünbrachen oder Blühflächen ist generell gegenüber streifenförmigen der Vorzug zu geben.
[unsere flächenhafte Blühfläche soll mindestens 1 Hektar durch Patenschaften und 0,5 Hektar durch uns betragen. Ein schmaler Streifen von weniger als 3 Metern Breite ist daher auf der geplanten Ackerfläche von 8,8 Hektar, siehe oben, gar nicht möglich]
Für welchen Zeitraum sollte eine Blühfläche mindestens angelegt sein?
Je länger, desto besser - am besten dauerhaft, mindestens aber 5 Jahre: Ihren vollen Wert für den Schutz der Artenvielfalt erreichen Blühflächen erst ab dem dritten Jahr. Und Blühflächen werden auch nicht nur im Sommer genutzt: Sie beherbergen auch viele Überwinterer und Larvenstadien von Insekten. Für sie werden Blühflächen, die im Herbst gemulcht werden oder die umgebrochen werden, um wieder landwirtschaftlich genutzt zu werden, zu ökologischen Fallen – zu Flächen, die Tiere anziehen, nur damit sie dann dort vernichtet werden.
Grundsätzlich muss für den Schutz der Biodiversität Schaffung und Erhalt dauerhafter Lebensräume Vorrang haben. Und die Anlage einer Blühfläche schafft nie einen dauerhaften Lebensraum – dessen müssen wir uns bewusst sein. Wird eine Blühfläche also wieder landwirtschaftlich genutzt, sollte sie daher zumindest entsprechend dem Prinzip der Fruchtfolge ein anderer Acker(teil) als neue Blühfläche ersetzen.
[Wir möchten unser Projekt gerne langfristig planen. Da wir aber zunächst erst einmal herausfinden müssen, wie hoch die Nachfrage der Patenschaften ist, haben wir es vorerst auf 3 Jahre beschränkt (mit Verlängerungsoption auf 5 Jahre - danach würde die Fläche ihren Status als Acker verlieren und müsste für die nächsten 5 Jahre auf die Nebenfläche verlegt werden, usw.)]
Wie muss die Einsaat einer Blühfläche vorbereitet werden?
Es reicht, den Boden aufzulockern, bevor das Saatgut ausgebracht wird. Auf gar keinen Fall darf die Fläche zur Vorbereitung einer Neuansaat mit Glyphosat auf „Null“ gesetzt werden.
[Selbstverständlich verzichten wir bei dem Projekt gänzlich auf jegliche Art von mineralischem Dünger und auf Pflanzenschutzmittel]
Welches Saatgut sollte verwendet werden?
Die Auswahl des Saatguts ist standortabhängig. Generell sollte autochthones Saatgut verwendet werden, d.h. es sollten Arten ausgesät werden, die in der entsprechenden Region heimisch sind. Die Mischung sollte keine Kulturarten enthalten und keine ortsfremden Pflanzenarten. Es gibt diverse Anbieter (je nach Gegend) für autochthone Samenmischungen, z.B. den Saatgutbetrieb J. Krimmer aus Freising-Pulling, www.rieger-hofmann.de, www.regiozert.de oder www.natur-im-vww.de.
Die oft zitierte Veitshöchheimer Bienenweide ist eine häufig verwendete Standardmischung der BayWa, die zwar der Honigbiene nutzt, aber nicht die Artenvielfalt schützt - sie enthält Kulturpflanzen und ortsfremde Arten.
[Momentan befassen wir uns noch mit der Auswahl des Saatguts, um die beste heimische Mischung für die ausgewählte Fläche zu finden - wir lassen uns dabei von Experten beraten. Sobald wir uns für eine Mischung entschieden haben, werden wir Sie unter "Aktuelles" präsentieren.]
Darf eine Blühfläche gedüngt werden? Was ist mit dem Einsatz von Pestiziden?
Blühflächen dürfen weder gedüngt noch mit Pestiziden behandelt werden – eine Fläche, von der Insekten profitieren sollen, mit Insektenvernichtungsmitteln zu behandeln, wäre absolut kontraproduktiv. Pestizide können aber auch beim Ausbringen bzw. durch Wind auf angrenzende Flächen verfrachtet werden.
Deshalb sollten Blühflächen auch ausreichend Abstand zu Flächen einhalten, auf denen Pestizide ausgebracht werden, oder zumindest bzw. so groß sein, dass sie davon höchstens randlich beeinträchtigt werden.
[Auf der Blühfläche selbst wird keinenfalls Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Selbstverständlich achten wir schon generell auf die Minimierung von mineralischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Manchmal lässt sich dies für die angrenzenden Flächen aber nicht vermeiden. Ein großer angrenzender Teil besteht aus einer Wiese - diese wird ohnehin nicht gespritzt. Die umliegenden Ackerflächen werden nach bestem Gewissen landwirtschaftlich gepflegt. Sollten sich genügend Paten für die 8,8 Hektar Ackerfläche finden, so wird sie ohnehin ausschließlich Blühfläche und damit weder gedüngt noch gespritzt]
Bekommt ein Landwirt zusätzlich zu den Patenschaften noch Fördermittel?
Ja, die Anlage von Blühstreifen wird auch über die Agrarumweltmaßnahmen des Freistaats gefördert: Im bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) erhalten Landwirte zusätzlich mindestens 600 Euro pro Hektar, auf wertvollen Böden auch noch deutlich mehr.
[Dies trifft auf uns nicht zu! Für die geplante Patenschaftsfläche beantragen wir für die nächsten (mindestens) 3 Jahre keine Förderung über das KULAP!
Auch eine ausschließliche Förderung der Fläche durch KULAP könnte den Ertragsausfall durch Nichtanbau von Getreide / Mais / Raps und alle weiteren Kosten des Projektes nicht decken - daher die Finanzierung durch Patenschaften.
Lediglich die Ausgleichszulage und Direktzahlung müssen wir weiterhin beantragen, da diese nach 3 Jahren der Nichtnutzung sonst ihre Gültigkeit verlieren würden und nachgekauft werden müssten. Diese Zuschüsse sind allerdings deutlich (!!!) geringer und somit auch keinenfalls annähernd ausreichend als Finanzierung für dieses Projekt]
Checkliste des LBV für die Patenschaft:
Aus unserer Sicht müssen folgende Kriterien eingehalten werden, damit Blühstreifen überhaupt naturschutzfachlich sinnvoll sind und tatsächlich einen Beitrag zum Artenschutz leisten:
- Mindestbreite von 10 bis 15 Metern
- Dauerhafte Anlage über einen Zeitraum von mindestens 3 besser 5 Jahre
- Bodenbewirtschaftung wie Mulchen, Düngung und Pestizideinsatz muss in diesem Zeitraum unterbleiben
- Verwendung von einheimischem (autochthonem) Saatgut oder Fläche nutzungsfrei liegen lassen
- Der Preis für die Patenschaften sollte höchstens das doppelte der Fördersätze des Kulturlandschaftsprogrammes betragen (6 € pro 100 qm)
- Überprüfbarkeit: schriftliche Vereinbarung zwischen Paten und Landwirt, in der die Fläche und Laufzeit exakt benannt sind
Wir begrüßen das private Engagement von Bürgern, die Patenschaften abschließen. Vor dem Abschluss einer Blühpatenschaft sollte deshalb jeder den verantwortlichen Landwirt fragen, ob dessen Angebot auch den naturschutzfachlichen Kriterien des LBV entspricht. Nur so kann jeder Bürger sicher gehen, dass sein Geld auch wirklich in den Artenschutz investiertwird.
[Wir sind mit fast allen Punkten dieser Checkliste des LBV konform - wie Sie vielleicht bemerkt haben übersteigt der Preis unserer Patenschaften den vorgeschlagenen Preis des LBV.
Wir möchten Ihnen hier erklären wie unser Preis zustande kommt:
Der LBV schlägt folgenden Höchst-Patenschaftspreis pro Jahr und 100m² vor:
2 x 6€ = 12 € pro Jahr und damit 36 € für 3 Jahre
Wir bieten unsere Patenschaften ab 38 € für 25m² / 3 Jahre an.
Weshalb? Um eine möglichst große und damit effektiv nachhaltige Fläche in unser Projekt einbeziehen zu können, müssen wir viele Menschen erst einmal erreichen.
So haben wir schon laufende Kosten vor einer einzigen Patenschaft in Form von
Homepage (240€ / Jahr) und Flyern (50€ 1000 Stk.) ( ca. 3 h pro Tag)
Finden sich dann Paten für unser Projekt und wir können die geplante Blühfläche umsetzen, gilt es zunächst
- den Boden aufzulockern (ca. 1 h / Hektar + Vor- und Nachbereitung+ Verschleiß + Sprit + ...),
- das gekaufte Saatgut (muss abgeholt werden) auszubringen (1,5 h / Hektar + Vor- und Nachbereitung+ Verschleiß + Sprit + ...)
- Die Patenschaften zu bearbeiten (je Pate ca. 2 h / Jahr reine Organisations-Arbeitszeit: Beantworten der Anfragen, Verträge und Zertifikate / Honig zur Post bringen, Buchhaltung, Tafeln beschriften und anbringen)
- Auslagen für die Paten (Porto + Verpackung von Zertifikaten und Honig, Tafeln am Feldrand)
- Pflege der Blühfläche mind. 5 h / Hektar / Jahr + Verschleiß + Sprit + ... (Naturschutzgerechtes Ausschneiden am Ende des Jahres, nachsäen bei schlechter Entwicklung --> da darf man nicht einfach mit dem Mähdrescher drüber fahren wie bei einem normal bestellten Getreidefeld)
- Ertragseinbußung durch Nicht-wirtschaftlicher-Nutzung dieser Ackerfläche
- ... und viele unvorhergesehene Komplikationen...]