AllgemeineGeschäftsBedingungen
Mit Abschluss des Kaufes wird jeweils der folgende Patenschaftsvertrag zwischen dem Verkäufer (Landwirt) und dem Käufer (Paten) geschlossen:
§ 1 Bronze-Patenschaft
Es wird eine Patenschaft für eine Blühfläche von 25 m² für den Zeitraum von 15.11..2021 bis 15.11.2024 vereinbart.
1. Der Landwirt ist Bewirtschafter der nachstehenden Fläche
Feldstückidentifikationsnummer DEBYLI9163000158, Gemarkung Unterbrunn
2. Mit der Patin / dem Paten wird vereinbart, dass die oben genannte Blühfläche mit einer heimischen Saatgutmischung bestellt und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischer Düngung bis zum Ablauf der Patenschaft gepflegt wird.
3. Tafel: Entfällt bei der Bronze-Patenschaft
4. Die Patin / Der Pate zahlt auf das Konto des Landwirts einen Beitrag in Höhe von 38,00 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Nach Zahlungseingang erhält die Patin / der Pate das Zertifikat über die Blühpatenschaft als PDF.
6. Die Patin / der Pate darf die Blühfläche zu jeder Zeit besuchen, jedoch um Zerstörung zu vermeiden nicht betreten.
7. Die Patin / Der Pate erwirbt eine Patenschaft für den Anbau der Blühfläche. Sie / Er erwirbt keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet. Es besteht für die Patin / den Paten kein Recht auf Nutzung oder Betreten der Fläche um Schäden zu vermeiden.
8. Die Patin / der Pate ist sich darüber bewusst, dass es jederzeit durch unbeeinflussbare Faktoren (z.B. Hagel, Wildschäden, Trockenheit, etc.) zu einer schlechteren Entwicklung der Blühfläche kommen kann. Der Landwirt gibt sein Bestes, dem entgegenzuwirken (z.B. durch neue Einsaat). Es wird jedoch keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Erstattung des Patenschaftsbeitrages in diesem Fall nicht möglich.
9. Der Landwirt stellt regelmäßig (mindestens vierteljährlich) Fotos von der Patenschaftsfläche auf seine Homepage www.bluehpatenschaft-muenchen.de/aktuelles und auf Instagram (bluehpatenschaft) bzw. Facebookseite „Blühpatenschaft München“.
§ 2 Silber-Patenschaft
Es wird eine Patenschaft für eine Blühfläche von 50 m² für den Zeitraum von 15.11..2021 bis 15.11.2024 vereinbart.
1. und 2. siehe § 1 Abs. 1 und 2
3. Auf einer Tafel am Feldrand soll der Pate nur auf ausdrücklichem Wunsch (durch Auswahl im Shop) namentlich erwähnt werden
4. Die Patin / Der Pate zahlt auf das Konto des Landwirts einen Beitrag in Höhe von 75,00 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Nach Zahlungseingang erhält die Patin / der Pate das Zertifikat über die Blühpatenschaft.
6. - 9. siehe §1 Abs. 6, 7, 8, 9
§ 3 Gold-Patenschaft
Es wird eine Patenschaft für eine Blühfläche von 100 m² für den Zeitraum von
15.11..2021 bis 15.11.2024 vereinbart.
1. und 2. siehe § 1 Abs. 1 und 2
3. siehe §2 Abs. 3
4. Die Patin / Der Pate zahlt auf das Konto des Landwirts einen Beitrag in Höhe von 150,00 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Nach Zahlungseingang erhält die Patin / der Pate das Zertifikat über die Blühpatenschaft.
6. - 9. siehe §1 Abs. 6, 7, 8, 9
10. Die Patin / Der Pate erhält mit der Honigernte des Imkers in jedem Jahr ein Glas Honig (500g) von Bienenvölkern, die in der Nähe der Fläche aufgestellt werden. Bei Lieferung fallen ggf. zzgl. Kosten für Porto und Verpackung an.
§ 4 Ackerwildkraut-Patenschaft
Es wird eine Patenschaft für eine Ackerwildkrautfläche von 100 m² für den Zeitraum von
15.11..2021 bis 15.11.2024 vereinbart.
1. Der Landwirt ist Bewirtschafter der nachstehenden Fläche: Feldstückidentifikationsnummer DEBYLI9163000158, Gemarkung Unterbrunn
2. Mit der Patin / dem Paten wird vereinbart, dass die oben genannte Fläche jährlich mit Getreide in weitem Reihenabstand bestellt und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischer Düngung bis zum Ablauf der Patenschaft gepflegt wird. Dieser Anbau des Getreides dient lediglich der Förderung von Ackerwildkräutern und setzt nicht auf den Ertrag. Dennoch ist der Landwirt verpflichtet, das Getreide in jedem Jahr zu ernten und den Acker für die Entwicklung der Wildkräuter aufzulockern. Durch gezielte manuelle Entfernung von unerwünschten Kräutern trägt der Landwirt zur Entwicklung gewollter Kräuter bei.
3. Entfällt bei der Ackerwildkkrautpatenschaft
4. Die Patin / Der Pate zahlt auf das Konto des Landwirts einen Beitrag in Höhe von 99,00 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5. Im Patenschaftsbeitrag der „Ackerwildkrautfläche“ ist kein Zertifikat (wie bei den Blühpatenschaften) enthalten. Dies kann gegen einen Unkostenbeitrag beim Landwirt angefordert werden:
Zertifikat, gedruckt auf Graspapier: 8,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt. und Porto
Zertifikat als PDF via Email 4,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.
6. Die Patin / der Pate darf die Ackerwildkrautfläche zu jeder Zeit besuchen, jedoch um Zerstörung zu vermeiden nicht betreten.
7. Die Patin / Der Pate erwirbt eine Patenschaft für den Anbau der Fläche. Sie / Er erwirbt keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet. Es besteht für die Patin / den Paten kein Recht auf Nutzung oder Betreten der Fläche um Schäden zu vermeiden.
8. Die Patin / der Pate ist sich darüber bewusst, dass es jederzeit durch unbeeinflussbare Faktoren (z.B. Hagel, Wildschäden, Trockenheit, unerwünschte Pflanzen etc.) zu einer schlechteren Entwicklung der Wildkräuter kommen kann. Der Landwirt gibt sein Bestes, dem entgegenzuwirken (z.B. durch mechanische und manuelle Entfernung). Es wird jedoch keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Erstattung des Patenschaftsbeitrages in diesem Fall nicht möglich.
9. Der Landwirt stellt regelmäßig (mindestens vierteljährlich) Fotos von der Patenschaftsfläche auf seine Homepage www.bluehpatenschaft-muenchen.de/aktuelles und auf Instagram (bluehpatenschaft) bzw. Facebookseite „Blühpatenschaft München“.