Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Abschluss des Kaufes wird jeweils der folgende Patenschaftsvertrag zwischen dem Verkäufer (Landwirt) und dem Käufer (Paten) geschlossen:


Es wird eine Patenschaft für eine Ackerwildkrautfläche von 25m² bzw. 100 m² für den Zeitraum von  

01.12.2024 bis 01.11.2027 vereinbart.


1. Der Landwirt ist Bewirtschafter der nachstehenden Fläche: Feldstückidentifikationsnummer DEBYLI9163000158, Gemarkung Unterbrunn

2. Mit der Patin / dem Paten wird vereinbart, dass die oben genannte Fläche jährlich mit Getreide in weitem Reihenabstand bestellt und ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischer Düngung bis zum Ablauf der Patenschaft gepflegt wird. Dieser Anbau des Getreides dient lediglich der Förderung von Ackerwildkräutern und setzt nicht auf den Ertrag. Dennoch ist der Landwirt verpflichtet, das Getreide in jedem Jahr zu ernten und den Acker für die Entwicklung der Wildkräuter aufzulockern. Durch gezielte manuelle Entfernung von unerwünschten Kräutern trägt der Landwirt zur Entwicklung gewollter Kräuter bei.

3. Namenserwähnung auf Tafel am Feldrand:
Auf Wunsch erwähnt der Landwirt die Patin/ den Paten ab einer Flächengröße von 100m² auf einer am Feldrand aufgestellten Patentafel.


4.  Bezahlung:
Die Patin / Der Pate zahlt auf das Konto des Landwirts einen Beitrag in Höhe von  25,00 Euro (je 25m²) bzw. 99,00 Euro (je 100m²) jeweils inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. 


5. Im Patenschaftsbeitrag der „Ackerwildkrautfläche“ ist kein Zertifikat enthalten. Dies kann gegen einen Unkostenbeitrag beim Landwirt angefordert werden:

- Zertifikat, gedruckt auf Graspapier: 9,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt. und Porto

- Zertifikat als PDF via Email 4,- € inkl. 19% gesetzl. MwSt.


6. Die Patin / der Pate darf die Ackerwildkrautfläche zu jeder Zeit besuchen, jedoch um Zerstörung zu vermeiden nicht betreten.


7. Die Patin / Der Pate erwirbt eine Patenschaft für den Anbau der Fläche. Sie / Er erwirbt keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft noch verpachtet. Es besteht für die Patin / den Paten kein Recht auf Nutzung oder Betreten der Fläche um Schäden zu vermeiden.


8. Die Patin / der Pate ist sich darüber bewusst, dass es jederzeit durch unbeeinflussbare Faktoren (z.B. Hagel, Wildschäden, Trockenheit, unerwünschte Pflanzen etc.) zu einer schlechteren Entwicklung der Wildkräuter kommen kann. Der Landwirt gibt sein Bestes, dem entgegenzuwirken (z.B. durch mechanische und manuelle Entfernung). Es wird jedoch keine Haftung übernommen. Ebenso ist eine Erstattung des Patenschaftsbeitrages in diesem Fall nicht möglich.


9. Der Landwirt stellt regelmäßig (mindestens vierteljährlich) Fotos von der Patenschaftsfläche auf seine Homepage www.bluehpatenschaft-muenchen.de/aktuelles und auf Instagram (bluehpatenschaft) bzw. Facebookseite „Blühpatenschaft München“.

10. Sofern die Ernte der Kulturfrucht ein Produkt (z.B. Mehl) hervorbringt, erhält jede Patin / jeder Pate mit einer Patenschaftsfläche von 100m² abhängig vom Ertragsausfall des jeweiligen Jahres eine Verkaufseinheit des Produktes. 
Der Versand ist nicht inbegriffen; eine Abholung ist nach Bekanntgabe der Fertigstellung der Produkte möglich. Sollte die Ernte der Fläche keine Lebensmittelqualität aufweisen, kann sich der Landwirt gegen eine Verarbeitung der Kulturfrucht und für eine alternative Verwendung z.B. als Tierfutter entscheiden.